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Patientenverfügung und was man beachten sollte

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Die meisten, die eine Patientenverfügung verfassen, vergessen oftmals auch eine Vorsorgevollmacht ausstellen zu lassen. Diese ist so wichtig, weil auch die beste Patientenverfügung nützt ohne begleitende Vorsorgevollmacht recht wenig bringt.

Denn oft ist der Patient nicht mehr in der Lage, seinen niedergelegten Willen Ärzten und Pflegepersonal mitzuteilen. Gleichzeitig können damit Personen bevollmächtigt werden die Bankgeschäfte oder die Korrespondenz mit Behörden und Versicherungen zu erledigen.

Wie die Patientenverfügung selbst sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich festgehalten werden. Es ist zwar vom Gesetzgeber her keine Form vorgegeben, allerdings ist eine  mündliche Vollmacht wenig praktikabel, weil sie im Ernstfall niemand glauben wird.

Empfohlen wird daher die Vollmacht wie auch die Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) eintragen zu lassen. Das kann der Verfasser auch selbst im Internet erledigen. Er erhält dann eine “ZVR-Card”, die er im Portemonnaie mitführen kann. So wissen die Ärzte im Notfall sofort, für wen der Patient eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hat und müssen sich auch keine Sorgen um die Bezahlungen machen, da auch Kontodaten zur verfügung stehen, zum Beispiel von der Hanseatic Bank.



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